Fächer und Syllabi

Die Sekundarstufe, die sieben Klassen umfasst, gliedert sich folgendermaßen: In den ersten drei Jahren werden die Schüler nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet, der als „Beobachtungsstufe“ bezeichnet wird. Die meisten Fächer werden in der Muttersprache unterrichtet. Ab dem Schuljahr 2014-2015 erlernen alle Schüler ab der ersten Klasse der Sekundarstufe eine zweite Fremdsprache (LIII).
In der dritten Klasse der Sekundarstufe werden alle in Humanwissenschaften sowie in Religion oder Moral in ihrer ersten Fremdsprache (LII) unterrichtet. Latein wird in der zweiten Klasse fakultativ angeboten.
In der dritten Klasse der Sekundarstufe werden diejenigen Schüler, die in der zweiten Klasse Latein gewählt haben, weiterhin in diesem Fach unterrichtet.
Den übrigen Schülern wird fakultativ Informatik/EDV (IKT) angeboten.

In der vierten und fünften Klasse sind die Pflichtfächer in den integrierten Naturwissenschaften unterteilt in Physik, Chemie und Biologie, und die Schüler können zwischen Intensiv- oder Grundkurs in Mathematik wählen.
Weitere Wahlmöglichkeiten sind Wirtschaftskunde, eine dritte Fremdsprache (LIV) und Altgriechisch.

Die sechste und siebte Klasse bilden eine Einheit und führen zum Abitur. Auch wenn eine Reihe von Pflichtfächern vorgeschrieben sind (Muttersprache, LII, ein naturwissenschaftliches Fach, Philosophie, Sport, Geschichte und Geographie), haben die Schüler(innen) ein breites Spektrum an weiteren Wahlmöglichkeiten, wobei sie zusätzlich unter zweistündigen, vierstündigen oder sog. Vertiefungskursen wählen können.

Das nach Abschluss der Prüfung ausgestellte Zeugnis wird in allen Ländern der Europäischen Union sowie in einer Reihe weiterer Länder anerkannt. Inhaber des Abiturs genießen in ihrem Herkunftsland dieselben Rechte und Vorteile wie die Inhaber eines Diploms oder Zeugnisses nach Abschluss des Sekundarschulunterrichts in diesem Land. Sie erfüllen dieselben Voraussetzungen für die Zulassung an Hochschulen oder Universitäten in allen Ländern der Europäischen Union wie die Bürger dieser Mitgliedstaaten, die im Besitz entsprechender Befähigungsnachweise sind.
https://www.eursc.eu/de/European-Schools/studies/syllabuses