Die Schule bietet verschiedene Formen und Stufen der Unterstützung an, die darauf ausgerichtet sind, allen Schülern, einschließlich denen mit sonderpädagogischem Bedarf, denen mit Schwierigkeiten in der Schule oder begabten Schülern, angemessene Hilfe und Chancengleichheit zu gewährleisten, damit sie sich entsprechend ihrem Potenzial entwickeln und Fortschritte erzielen können.
Die folgenden Dokumente zeigen, wie die Europäischen Schulen die besonderen Umstände dieser Kinder berücksichtigen:
Politik zur Bereitstellung von pädagogischen Unterstützungsmaßnahmen an den Europäischen Schulen – 2012-05-D-14-de-10
Bereitstellung von pädagogischen Unterstützungsmaßnahmen und inklusiver Bildung an den Europäischen Schulen – Verfahrensdokument – 2012-05-D-15-en-14
ESK Internal Policy on the Provision of Educational Support in the European School Karlsruhe
ANTRAG AUF BESONDERE VORKEHRUNGEN
Anträge auf sonderpädagogische Vorkehrungen für den Baccalaureate-Zyklus (S6, S7 und Baccalaureate-Prüfung) müssen von den Erziehungsberechtigten des /der Schülers/in bis zum 15. Oktober des Jahres vor Eintritt in den Baccalaureate-Zyklus, d. h. S5, schriftlich beim Unterstützungskoordinator gestellt werden.
Aus dem Antrag muss genau hervorgehen, auf welcher fachärztlichen Diagnose der Antrag basiert. Aus dem Antrag muss außerdem genau hervorgehen, welche sonderpädagogischen Vorkehrungen beantragt werden. Es ist ein aktueller – nicht älter als zwei Jahre – medizinischer/psychologischer und/oder multidisziplinärer Bericht erforderlich, in dem die Notwendigkeit besonderer Vorkehrungen erläutert wird.
Bitte beachten Sie, dass Sonderregelungen in den Jahrgangsstufen S6 und S7 in der Regel nur dann zulässig sind, wenn ähnliche Regelungen bereits in einem oder mehreren Vorjahren angewendet wurden. Dies gilt nicht unbedingt für neu eingeschriebene Schüler in der Jahrgangsstufe S6.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten: 2012-05-D-15-en-14 und
2012-05-D-14-de-10.
De
en
fr